Wann kommt es zur Grundversorgung?
Falls kein anderer Lieferant mit der Energieversorgung für Haushaltskund:innen in einem Netzgebiet, für das wir die Grundversorgungspflicht haben, beauftragt wurde, liefern wir Strom und Gas. Als Grundversorger erfüllen wir damit die gesetzlichen Vorgaben nach § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes.
Grundversorger ist, wer die meisten Haushaltskund:innen in einem Netzgebiet beliefert. Dieser wird immer für 3 Jahre benannt. Als Haushaltskund:innen gelten gesetzlich alle privaten Haushalte und darüber hinaus alle Lieferstellen mit einem gewerblichen, beruflichen und landwirtschaftlichen Verbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden pro Jahr.
Die Allgemeinen Bedingungen (StromGVV, GasGVV) und Preise sowie weitere Informationen zur Grundversorgung finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl innerhalb unseres Grundversorgungsgebietes hier.
Gesetzliche Regelungen
In Deutschland ist die Grundversorgung von Haushaltskund:innen nach § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes geregelt. Auch die Vertragsbedingungen zwischen dem Grundversorger und den Kund:innen sind per Gesetz stark reguliert. Hier greift die Grundversorgungsverordnung Strom (StromGVV). Verbraucher:innen können mehr Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen rund um Strom und Energie auf der Website des Bundesamtes für Justiz einsehen.
Wir beliefern nicht nur Privathaushalte. In den Gebieten Berlin, Hamburg, Schutterwald, Hasbergen und Röttenbach beliefern wir als Grundversorger ebenfalls Unternehmen, die keine anderweitigen Verträge abgeschlossen haben, denn diese zählen bei einem Verbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden pro Jahr ebenfalls zu den Haushaltskund:innen. Der Grundversorgungstarif ist jedoch nicht für jeden Haushalt oder jedes Unternehmen vorteilhaft. Daher lohnt es sich für Verbraucher:innen häufig, den Strompreis zu vergleichen und gegebenenfalls den Vertrag zu wechseln.
Wählen Sie den Tarif, der zu Ihren Bedürfnissen passt
Ob Tarife, die Boni versprechen, eine Preisgarantie haben oder Sie die Energiewende mit Ökostrom unterstützen. Sie haben die Wahl.
Merkmale der Grundversorgung:
- Der Vertrag zur Grundversorgung muss nicht aktiv abgeschlossen werden, sondern kommt bereits durch konkludentes Handeln, in diesem Fall durch den Verbrauch von Strom, zustande.
- Vertragsbedingungen sind gesetzlich durch die Grundversorgungsverordnung (StromGVV, GasGVV) reguliert
- Keine Mindestvertragslaufzeit, Kündigungsfrist zwei Wochen
- Keine Preisgarantie
Warum bin ich in der Grundversorgung?
Grundversorgung besteht automatisch, wenn kein anderer Stromliefervertrag besteht. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn
- Sie an einen neuen Wohnort ziehen und sich noch nicht um einen Strom- bzw. Gasliefervertrag gekümmert haben.
- Sie einen Vertrag wirksam gekündigt oder widerrufen haben und sich einen Tag nach dem Wirksamwerden der Kündigung oder des Widerrufes kein neuer Vertrag anschließt.
- Ihr Vertrag von Ihrem Lieferanten gekündigt wurde und Sie keinen sich nahtlos anschließenden Vertrag abgeschlossen haben.